Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsschrotmünze

Reichsschrotmünze

, f.

Münze, die in ihrem Gewicht der Reichsmünzordnung entspricht
  • verbothene muͤntze ..., die auch die einwohner aus mangel der reichs-schrott-muͤntze, ... gerne angenommen
    1652 CCMarch. VI 1 Sp. 424