Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichssilbern

reichssilbern

, adj.

im Wert einer Silbermünze des Reichs (II) 
  • daß keine reichs-guͤldene oder silberne sorten ... aus dem reich teutscher nation in andere fremde landen ... gefuͤhrt werden
    1571 Moser,StaatsR. I 304