Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichssilbern
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reichssilbern
, adj.
im Wert einer Silbermünze des Reichs (II)
- daß keine reichs-guͤldene oder silberne sorten ... aus dem reich teutscher nation in andere fremde landen ... gefuͤhrt werden1571 Moser,StaatsR. I 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)