Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichssolennität

Reichssolennität

, f.

offizieller feierlicher Akt im Rahmen einer Reichsangelegenheit
  • so soll auch bey kayserlichen und koͤniglichen croͤnungen und anderen reichs-solennitaͤten denen immediaten reichs-grafen und herrn ... die præcedenz gelassen ... werden
    1658 Moser,StaatsR. 39 S. 230
  • bey reichs-solennitaͤten aber weichen die chur-fuͤrsten auch keinem [auslaͤndischen] koͤnige
    1747 Moser,StaatsR. 33 S. 519
  • [Begräbnis Kaiser Ferdinands I.] der anwesende reichs-erb-marschall verlangte also, das schwerdt zu fuͤhren, konnte es aber nicht erhalten, sondern wurde durch den reichs-vice-cantzlar abgewiesen, weil dises keine reichs-sollennitaͤt ... seye
    1754 Moser,Hofr. I 458
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