Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichssolennität
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Reichssolennität
, f.
offizieller feierlicher Akt im Rahmen einer Reichsangelegenheit
- so soll auch bey kayserlichen und koͤniglichen croͤnungen und anderen reichs-solennitaͤten denen immediaten reichs-grafen und herrn ... die præcedenz gelassen ... werden1658 Moser,StaatsR. 39 S. 230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey reichs-solennitaͤten aber weichen die chur-fuͤrsten auch keinem [auslaͤndischen] koͤnige1747 Moser,StaatsR. 33 S. 519Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Begräbnis Kaiser Ferdinands I.] der anwesende reichs-erb-marschall verlangte also, das schwerdt zu fuͤhren, konnte es aber nicht erhalten, sondern wurde durch den reichs-vice-cantzlar abgewiesen, weil dises keine reichs-sollennitaͤt ... seye1754 Moser,Hofr. I 458Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)