Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsstatut

Reichsstatut

, n.

im schwedischen Reich (I) geltendes Gesetz
  • [Eid:] das wir vns in vnserm ... richter-ambte ... nach schwedischen rechten, reichs-statuten ... alle die sachen ... vrtheilen wollen
    1630 SammlLivlLR. II 30
unter Ausschluss der Schreibform(en):