Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsstein

Reichsstein

, m.

Stein als Grenzmarkierung eines Herrschaftsgebiets
  • waß ein höbener verwirckt, der zu diesem dingtag perschonlich nit erscheinet, so er binnen den reichs steinen zu finden und weiters nit verreißet ist
    Anf. 17. Jh. RhW. I 1 S. 5