Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsstift
Artikel davor:
Reichstädtekollegium
Reichsstädterat
Reichsstädtetag
reichsstädtisch
Reichsstadtvogt
Reichsstand
Reichsständevergleichung
Reichsstatut
Reichsstein
Reichssteuer
Reichsstift
, n.
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reichsunmittelbare Körperschaft der Geistlichen an einer Bischofs-, Kollegiat- oder Klosterkirche als Träger der Territorialherrschaft
bdv.:
Immediatstift
- daß es ein immediat- oder reichsstift werden möchte1644 ProtBrandenbGehR. II 341Faksimile - in Google Books
- deß kaiserl. freyen reichs-stifft zu st. Emeram1666 SalzbChr. 337
- nachdem wir dem abbten des reichsstifts und kloster s. Emeran in Regenspurg ... alle ... privilegia ... confirmirt1716 KurpfSamml. V 741Faksimile - in Google Books
- abbt A. des kayserlichen gefuͤrsteten immediaten reichs-stiffts und closters zu st. Emeran in Regenspurg1743 Moser,StaatsR. VIII 84Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey den meisten unmittelbaren reichs-stifftern werden die dom-capitul gar nicht unter die land-staͤnde gezaͤhlet1769 Moser,RStändeLand. 479Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wer eine stelle ... bey gewissen reichsstiftern ... erhalten will, muß beweisen, daß er und seine vorfahren teutsche von geburt sind1785 Fischer,KamPolR. I 365Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß [wir, der Kurfürst] ... besagtem reichsstift [St. Emmeran] nicht nur die in ihren erblanden demselben eigenthuͤmliche besizungen, einkommen, und zustaͤndige befugnissen, sondern auch dessen auswaͤrts in ihren reichsstiftischen, und reichsunmittelbaren bezirk habende ... reichsstaͤndische gerechtsamen ... beschuͤzen wollen1786 KurpfSamml. IV 1013Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- seine churfuͤrstl. durchl. haben dem fuͤrstlichen reichsstift Berchtoldsgaden ruͤcksichtlich eines mit dem selben uͤber die dortige salinen geschlossenen haupt-vertrages ... das baierische incolat-recht ... verliehen1795 KurpfSamml. V 154Faksimile - in Google Books
- der von einzelnen fuͤrsten und grafen nach dem reichs-deputations-receß zu leistende sustentationsbeitrag fuͤr die aufgehobenen convente der ehemaligen reichsstifter1807 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 776Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die mitglieder der ehemaligen dom- und freien reichsstifter haben die befugniß, ihre durch den erwaͤhnten reichsdeputationsschluß festgesetzten pensionen ohne abzug in jedem mit dem teutschen bunde in frieden lebenden staate verzehren zu duͤrfen1815 AktWienKongr. II 489