Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsstil

Reichsstil

, m.

in den Verhandlungen des 1Reichstags (I) gebräuchliche amtlich-formale Handlungs- und Ausdrucksweise
  • cui insinuanda sint gravamina? vermeyne, es gebuͤhre sich, dem reichs-stylo nach, daß es dem mayntzischen directorio beschehe
    1645? Moser,StaatsR. 46 S. 338
  • daß es wider den bekannten reichsstylum laufe, das in solchem memorial die worte räthe, botschafter und gesandte gebrauchet worden
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 747
  • daß ... die re- und correlationes nach dem reichs-stylo eingerichtet werden
    1724 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 589
  • die relation ist nichts weniger als dem reichs-stilo gemäß eingerichtet
    1726 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 22
  • zu den wirklich noch geltenden ... churfuͤrstlichen vorrechten gehoͤren ... folgende: die titulatur, welche ihnen im reichsstyl und vom kayser selbst beygelegt wird
    1800 RepRecht V 202