Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsstil
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, m.
in den Verhandlungen des 1Reichstags (I) gebräuchliche amtlich-formale Handlungs- und Ausdrucksweise
- cui insinuanda sint gravamina? vermeyne, es gebuͤhre sich, dem reichs-stylo nach, daß es dem mayntzischen directorio beschehe1645? Moser,StaatsR. 46 S. 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß es wider den bekannten reichsstylum laufe, das in solchem memorial die worte räthe, botschafter und gesandte gebrauchet worden1662 ProtBrandenbGehR. VI 747
- daß ... die re- und correlationes nach dem reichs-stylo eingerichtet werden1724 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 589
- die relation ist nichts weniger als dem reichs-stilo gemäß eingerichtet1726 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 22
- zu den wirklich noch geltenden ... churfuͤrstlichen vorrechten gehoͤren ... folgende: die titulatur, welche ihnen im reichsstyl und vom kayser selbst beygelegt wird1800 RepRecht V 202Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)