Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsstrittig

reichsstrittig

, adj.

in Bezug auf das Reich (II) strittig
  • jaͤgermeister-ambt. solle in allen reichs-strittigen faͤllen durch den cammer-procuratorn vertretten werden, und vor regierung und cammer unwaigerlich red- und antwort geben
    1670 CAustr. I 488