Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichssturmfahne
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Reichsständevergleichung
Reichsstatut
Reichsstein
Reichssteuer
Reichsstift
Reichsstil
Reichsstraße
reichsstrittig
Reichsstrom
Reichstube
Reichssturmfahne
, m., f.
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Banner, das der Herzog von Württemberg als Oberkommandierender der Vorhut des Reichsheeres bei Feldzügen führt; das Führen und die Aufbewahrung der Reichsturmfahne ist an das Reichssturmfahnlehen gebunden
- [hat der Herzog von Württemberg seinem Gesandten beim Reichstag] einen besondern articul ... mit aufgegeben uͤber diesen reichs-sturm-fahnen1693 Lünig,Potenzen I 601
- [Befürchtung,] es moͤchte das ... neue ertz-panner-amt dero bey einer gewissen reichs-sturm-fahne habenden rechte nachtheilig seyn1716 Lünig,Potenzen I 574
- es ist aber diese reichs-fahne von der reichs-sturm-fahne wohl zu unterscheiden, als welche das hertzogliche hauß Wuͤrtemberg fuͤhret, und nur einen einfachen adler hat, auch sich allmaͤhlig gegen das ende zuspitzet, da hingegen das allgemeine reichs-pannier eine viereckige figur haben sollte1717 Hübner,ZtgLex.8 1427Faksimile - in Google Books
- der bannier giebet es verschiedene arten: als das reichs-haupt-bannier, die st. georgen-fahne, die straßburgische staͤdte fahne, die reichs-sturm-fahne, das renn-bannier, die blut-fahne, verschiedene provincial-banniere1751 Buder 109Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- W.[ürttemberg] war endlich mit der reichssturmfahne belehnt, d.h. mit dem rechte, die vorhut des reichesheeres zu bilden1829 Mohl,WürtStR. I 28Faksimile - in Google Books