Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichstägig
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reichstägig
, adj.
wie reichstäglich; auch für Polen
- daß die pfand-herrschafft ... ihnen [Gelnhausen] in der reichs-taͤgigen beschickung inhibition und beeintraͤchtigung ihres immediaten reichs-standes thun lassen1662 Moser,StaatsR. 39 S. 500Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Einräumung des Vorrangs durch Kulmbach für Onolzbach] es waͤre dann in pleno bey reichs-taͤgigen berathschlagungen, da er sich den vorgang, gleich seiner gesandtschafft, vorbehielte1663 Moser,StaatsR. 27 S. 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß es hoͤchstnoͤthig seye, sothane differentien vorher zu befriedigen, ehe man die reichstaͤgige consilia vornehme1695 Polen/Faber,Staatskanzlei I 820
- ohne derselben [Reichsstände] reichs-taͤgige freye beystimmung in selbigen dingen1711 RAbsch. IV 236Faksimile (ca. 104 KB)
- die vorige reichs-taͤgige observanz gaͤnzlich zu verkehren1743 Moser,StaatsR. 46 S. 464Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so hat man z.e. den uͤbertriebenen aufwand in kleidern, pferdegeschirr ... u.s.w. selbst zu einem gegenstande reichstaͤgiger deliberationen gemacht1802 RepRecht X 110Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fürstenmässige, worunter ... nur noch besitzer der reichsgrafschaften, welche ohne reichstägige virilstimme die persönliche fürstenwürde haben, zu zählen sind1804 Gönner,StaatsR. 70Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)