Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichstäglich

reichstäglich

, adj.

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von einem 1Reichstag (I) herrührend, auf einen Reichstag bezogen
bdv.: reichstägig
  • man stehet aber auch billig in erwartung, was naͤchsthin circa hunc passum das reichs-taͤgliche conclusum wird veranstalten
    1682 Moser,StaatsR. 30 S. 352
  • daß kein reichs-taͤgliches votum actualiter gefuͤhret werden moͤge, wenn nicht ein kayser und ein reichs-tag supponiret und agnosciret wird
    1744 Moser,StaatsR. 46 S. 490
  • ein roͤm. koͤnig darff sich zwar, krafft unserer reichs-grund-gesetze, ordentlicher weise, in keine regierungs-sachen, mithin auch in keine reichs-taͤgliche angelegenheiten, mengen
    1751 Moser,StaatsR. 44 S. 5
  • das reichstaͤgliche ceremoniel
    1763 Faber,NStaatskanzlei XI 234
  • diese reichs-taͤgliche entscheidung
    1767 Cramer,Neb. 65 S. 73
  • die anderweite reichstaͤgliche klage
    1774 Moser,Reichstage II 499
  • in ausuͤbung der majestaͤtsrechte ist nicht alles seinem [koͤnig] eignen gutfinden bloß fuͤr seine person uͤberlassen; sondern da wird erfordert, daß erst eine reichstaͤgliche bewilligung vorhanden sey
    1777 Pütter,BeitrStaatsR. I 60
  • konstitutionswidrig erzwungene majorität der reichstäglichen stimmen
    1788 PolBrfwCarlAug. I 407
  • eine anderweite reichstaͤgliche verfuͤgung
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 339
  • daß alles, was hier [bei der Einrichtung der Post] vorgegangen, nicht etwa eine reichstaͤgliche berathschlagung ... zum grunde hatte, sondern bloß auf einseitigen kaiserlichen erklaͤrungen ... beruhete
    1791 Pütter,Reichspost 40
  • nothwendigkeit der reichstaͤglichen beystimmung zur gesetzgebenden gewalt
    1791 Pütter,Reichspost 56
  • daß fuͤrsten und staͤnde auch in ihren privatsachen der reichstaͤglichen gesetzgebenden gewalt unterworfen seyen
    1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 167
  • die nothwendigkeit reichstaͤglicher einwilligung [bei der Ausübung der kaiserlichen Gewalt]
    1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 187
  • [Änderung des Status von Salzburg 1806:] völlige losreissung vom reichsverbande, ... erlöschung des reichstäglichen condirektoriums
    1807 Hormayr,SüddArch. I 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):