Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichstagen

reichstagen

, v.

an einem 1Reichstag (I) teilnehmen
  • wo man nit anderst reichstagen will
    vor 1568 SchwäbWB. V 255
  • ich wolt auch ungleich lieber ... fur einen offenen feinde zu felde ligen, als dergestalt reichstagen 
    1608 ActaBrandenb. III 464
unter Ausschluss der Schreibform(en):