Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagsabschied

Reichstagsabschied

, m.

wie Reichabschied 
  • [daß die] abtretung des closters Kitzingen ... auf obangezogene fundationsbrieffe, den reichstagsabschied (anno 1555) und ergangenem urtheil uno et eodem executionis actu zu werck gestellt ... werden möge
    1628 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 171
  • in des jahres [1559] darauf zu Augspurg gehaltenen reichs-tags-abschied wird diser sache in dem eingang also gedacht
    1742 Moser,StaatsR. VII 61
  • ihrer [der statt Bremen abgeordnete] wurde in dem reichs-tags-abschied [von 1641] unter denen andern reichs-staͤndischen gesandten gedacht
    1749 Moser,StaatsR. 39 S. 378
  • durch reichstagsabschiede, friedensschlüsse, wahlkapitulationen, hausverträge, reichsgerichtliche entscheidungen usw. ist das politische eigentum eines jeden gliedes des deutschen staatskörpers aufs sorgfältigste bestimmt
    1802 Hegel,MecklStände 29
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