Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagsproposition

Reichstagsproposition

, f.

durch den Kaiser schriftlich vorgelegter Vorschlag oder Verhandlungspunkt für einen 1Reichstag (I), der zu dessen Eröffnung feierlich verlesen wird und Voraussetzung für eine Beschlußfassung ist
  • in den andern in unserer kayserl. reichs-tags-proposition gesetzten puncten
    1641 RAbsch. III 562
  • nach anleitung der vorigen reichstags-proposition 
    1663 v.Frauenholz,Heerw. IV 355
  • bey eroͤffnung der reichs-tags-proposition gebuͤhre ... das reiten alleine denen in person anwesenden chur- und fuͤrstlichen principal- nicht aber auch denen fuͤrstlichen gesandten
    1738 Moser,StaatsR. II 167
  • daß ... nach eroͤffneter reichs-tags-proposition der ordnung nach gehandelt ... werden soll
    1742 Moser,StaatsR. VII 308
  • [Zusammenkunft der Kurfürsten] im reuten nach dem rathhaus zu denen reichs-tags-propositionen 
    1747 Moser,StaatsR. 33 S. 275
  • tags nach beschehener eroͤffnung der reichs-tags-proposition, wurde wiederum raths-tag gehalten
    vor 1748 Moser,StaatsR. 34 S. 200
  • jezuweilen wurde auch die spate ankunfft derer staͤnde und ihrer gesandten in der antwort auf die kayserliche reichstags-proposition entschuldiget
    1774 Moser,Reichstage I 329
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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