Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagsschluß

Reichstagsschluß

, m.

wie Reichabschied 
  • weilen dieses attentat [eine katholische meß zu halten] wider den religions-prager-frieden, jüngsten reichstags-schluß, und die jetztmahlige friedenstractaten lauffe
    1648 Lindau/FreibDiözArch.2 5 (1904) 210
  • sollen alle diejenige parteien, welche ihre acta gern expediert sehen wollten, gleich nach diesem reichstagsschluß wenigst innerhalb jahrsfrist durch ihre procuratores bei dem kammergericht sich anmelden
    1654 JRA.(Laufs) § 152
  • daß kayser Heinrich iv. seinen printzen Conrad durch einen reichs-tags-schluß der roͤmisch koͤniglichen wuͤrde wiederum habe entsetzen lassen
    1742 Moser,StaatsR. VII 409
unter Ausschluss der Schreibform(en):