Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagsschluß
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, m.
wie Reichabschied
- weilen dieses attentat [eine katholische meß zu halten] wider den religions-prager-frieden, jüngsten reichstags-schluß, und die jetztmahlige friedenstractaten lauffe1648 Lindau/FreibDiözArch.2 5 (1904) 210
- sollen alle diejenige parteien, welche ihre acta gern expediert sehen wollten, gleich nach diesem reichstagsschluß wenigst innerhalb jahrsfrist durch ihre procuratores bei dem kammergericht sich anmelden1654 JRA.(Laufs) § 152
- daß kayser Heinrich iv. seinen printzen Conrad durch einen reichs-tags-schluß der roͤmisch koͤniglichen wuͤrde wiederum habe entsetzen lassen1742 Moser,StaatsR. VII 409Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)