Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstaler

Reichstaler

, m.

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häufig abgekürzt als rthlr. uä.
mit dem Münzedikt von 1566 (vgl. RAbsch. III 235 f., hier nur als taler bezeichnet) eingeführte silberne Münze, die bald zur Hauptwährungsmünze im deutschen Reich und zum Vorbild gleichnamiger ausländischer Talerprägungen wird (Niederlande, Dänemark, Schweden)
  • dreytausentt gutte genehme reichsthaler 
    1574 IlsenburgUB. II 324
  • auf solchen fall die vettern, so die guͤter annehmen wollen, einer jeden tochter daraus zum wenigsten fuͤnfhundert reichsthaler zu geben schuldig seyn sollen
    1577 BremRitterR. 17
  • sall dieselbe junfer, so ein haus also bekommen, einer zeitlichen abdißen ein rosenobel und reichsdaler, bevor einem ehrwurdigen capitul aber zum geringsten funftzig daler, davon die abdiß die halbscheid haben soll, verehren
    1583/84 ClarenbergUB. 352
  • unnd der ... pastor gratitudinis ergo sive honorarii loco itzgemeltem verwalter sechsz reichsthaler zu geben schuldigh sein ... solle
    1586 NeuenwaldeUB. 267
  • dat die rijcxdaelders ghemunt by den voornaemsten keurvorsten ende steden, daer van de figueren achter desen in druck ghestelt zijn, ende geen ander, sullen getolereert werden by provisie voor xlv st.
    1586 NlWB. XIII 301
  • so schall dersulvige vor sinen modtwillen twe rikesdaler tho erleggen schuldig sin
    1586/87 HambZftRolle 194
  • hundert ganze, guette, wollgeltende und unverbotene reichstaler 
    1596 BrandenbSchSt. II 235
  • scholgeld ... van jedern jungen einen halven rycksdaler 
    1596 Emden/Sehling,EvKO. VII 1 S. 521
  • was an reichsthaler verschrieben, soll nach der würde der reichsthaler, wie die gelten, bezahlet werden
    1599 RevalStR. I 344
  • die überigen frantzösischen mintzen alß francken, krytz und alte dicken sind zuo reichsdaleren vermintzt worden
    1602 BaselZGesch. 58/59 (1959) 73
  • dat e.e. rath die reichsthaler ... in betalung nehmen, glik se under der burgerschop gelden
    1609 Rigafahrer 251
  • rix daller 
    1614 Brattegard,MndBergenGsSpr. II 61
  • [verboten sind] alle ... italiänische sorten, so man jezt etwas zeits har für reichstaler eingefüehrt, aber nit darfür geschlagen und derselben am halt oder prob bey weitem nit wärt sind
    1615 SchweizId. XII 1387
  • silberne guldiner 10 f. reichstaller 46 f. 45 kr
    1618 Indersdorf II 319
  • dafern der reichsthaler unter 2 fl. ... absteigen solte
    1621 Sachsse,MecklUrk. 341
  • was ... die reichsmüntz ... ungefahrliche golten ... ein reichsthaler, 18 patz
    1622 ArchUFrk. 6, 3 (1841) 28
  • so sollen alle vnsere beampten ... sich ... erkundigen, was der reichsthaler als die norma vnd richtschnur aller anderer sorten, von zeit des vffstiegs der muͤntzen ... gegolten hat
    1622 HessSamml. I 614
  • wucherliche handlungen, ... wie denn etliche leute ..., da kleine geringe muͤnze ausgezahlet, in die obligation reichsthaler in specie setzen
    1623 StapelholmConst. 630
  • wann aber die elsassische mit erwehnten zu Franckfurt vereinbarten reduction ... in dem überein stimbt, daß beiderseits der reichsthaler auff anderthalben gulden reducirt [wird]
    1623 MittSaar 9 (1909) 246
  • einen riksdaler thom gewißpenning
    1629 Mensing
  • ein nüwe gattung saxischer rychsthaleren ..., so an ghalt gar gring unnd nit währschafft sindt, sollent die weder ußgeben noch ingenommen werden
    1630 SchweizId. XII 1387
  • wie sie beklagtens muetsmeinung eingenhommen ad protocollum beiseins herrn burgermeistern vnd rahts referirt, dass verstrickter K. sich erklert er wolle drei tausent râichstaler den herrn des rahts ... beibringen
    1632 HexprozKöbbingCoesfeld 60
  • die register werden es auszweisen, dasz ein ducaten gold vier und fünff reichsthaler seithero gekostet habe
    1637 Zivier,SchlesBgw. 399
  • vor schutz- und nachtgeld fremder juden und studenten soll die gemeine judenschaft jährlich 20 reichsthaler entrichten
    1641 ZDKulturg.2 3 (1874) 653
  • den reißthaler zue anderthalben gulden angeschlagen
    1650 SchlettstStR. 460
  • von straffen vnd pöenfahlen so sich vber 20 reichsthl. nicht erstreckhen, kan auch niemandt appellirn
    1654 NÖLO. I 52 § 3
  • als ist des cammer-gerichts unterhaltung nach dem alten fuß ... erhoͤhet, die cammer-matrikel darauf eingerichtet, und die cammer-guͤlden auf reichs-thaler uͤbersetzt worden
    1654 JRA. 644
  • wenn einer dieses handwergs ein meister werden will, der soll ... alle quartal einen ohrt eines reichsthaler zum muthgroschen erlegen
    1660 Sax,HausindThür. III 141
  • reichsthallern, wie sie der herzog in Bayrn ... [hat] schlagen lassen, so man die kazenkhoͤpf genent hat
    1660 Westenrieder,Beitr. IV 109
  • daß echd. ihnen befohlen, ... einen gewissen holländischen reichsthaler wardiren zu lassen
    1663 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 56
  • [ist] die weitere ausmuͤnzung derer schiedmuͤnzen ... gaͤnzlich einzustellen, und auf denen eingehenden pagamenten lauter viertel, halbe und ganze reichsthaler ... nach dem von alters hero observierten schrot und korn, auch ... selbige anderst nicht, als nach dem neuen muͤnzedict ... ausgehen zu lassen
    1670 Lori,BairMünzr. III 85
  • die promovendi [sollen] ... iedem examinatori pro laboribus anstatt eines pirets oder huts einen reichsthaler ... zu entrichten verpflichtet ... sein
    1672 HeidelbUnivStat. 271
  • churfuͤrsten setzen: ist, die schroͤttling zur rechten breiten und runde bringen. ich halte dafuͤr, solche art zu reden sey genommen von den churfuͤrstlichen reichsthalern, da sie ihrer durchl. bildnuͤß auffgepraͤget und werden churfuͤrsten genommen per metonymiam vor die stuͤcke, darauff die churfuͤrstl. contrafait gepraͤget
    1673 C. Berward, Interpres phraseologicae metallurgicae (Frankfurt 1673) 33
  • wider die bereits vor diesem resolvirte erhoͤhung des reichs-thalers ad 6 kreutzer
    1677 RAbsch. IV 115
  • daß ... zu einem jeglichen kindtauffe ... zum höchsten ein reichstalern pettern-geschenk ... gegeben werden soll
    1680 FriedbergGBl. 15 (1940) 116 Anm. 5
  • publicierung des rueffs, dass die französischen reichsthaller vmb 1 fl. 45 kr. angenohmen werden sollen
    1683 BerAltertWien 8 (1865) Anh. 13
  • als ist unser gnaͤdigster befelch nochmalen hiemit, daß bey der vormalen ein hundert reichsthaler straff solches gefaͤhrliche zigeuner gesind ... hinweg geschafft werde
    1685 Schneidt,Thes. II 2062
  • wer ... einem, der etwa in groben delictis, absonderlich durch untreu sich versehen, einen guten paß ertheilet ... soll ... dem ordnungs-richter in zwantzig reichs-thaler ... verfallen sein
    1668 Schmelzeisen,PolO. 367
  • wegen der nachbahrmahlzeit beschlossen, daß dieselbe künftig von einem jeden garten, so offt sie von einen neu ein kommenden ... acquirirt werden, gegeben oder an dessen statt 1 reichsthaler erlegt werden solle
    1695 Lappe,RGWüstMark 42 Anm. 3
  • es werde fuͤr die ... angethane schmach nicht zu viel seyn, 100 thaler. frag: reichs- oder pfund-thaler?
    1712 Abele,Gerichtshändel I 271
  • hinfuͤhro zum jaͤhrlichen canone auf jedes lehn-pferd vierzig reichs-thaler entrichtet werden sollten
    1719 HalberstProvR. 137
  • daß ein fremde weibs-person, so sich an einen herren ... verloben und verheyrathen wurde zweytausent reichsthaler in bahrem gelt oder guten guͤlten ... in ... eignem gut haben ... solle
    1727 Leu,EidgR. I 157
  • so ... wir juden von einem reichstaler von waren, die en gros verhandelt, 1/2 groschen nachschuss an accise mehr zahlen müssen
    1746 Stern,PreußJuden III 2 S. 996
  • von einer leiche und zwar von einer hauptleiche, das ist einer solchen, so zum heiligen abendmahl gegangen wobei eine ordentliche leichenpredigt gehalten wird, ist das accidenz des pfarrers ein reichstaler 
    1751 Brill,Idar II 44
  • da auf dem reichs-tag 1654 beschlossen worden, diesen cammer-gulden, wovon einer 78 kr. 2 heller reichs-waͤhrung betraͤgt, zu reichsthaler zu setzen
    1763 Cramer,Neb. 37 S. 123
  • 21000 reichsthaler oder 70000 bernpfunde
    1768 Fäsi I 758
  • reichsthaler und kammergulden
    1769 Hessen-Kassel/v.Berg,PolR. VI 1 S. 771
  • ceux qui logent ... payent au seigneur avoyer ensuitte de l'imposition souveraine de 1684 le rheistaler, soit 25 batz par chaque char de vin
    1781 EstavayerStR. 430
  • diesem gerichte [Niedergericht] sind vorbehalten ... alle schuldsachen, welche unter 50 gulden oder 25 reichsthaler betragen
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 94
  • gegen die kammergerichtlichen sprüche kann man die wiedereinsetzung in den vorigen stand wegen neu gefundener akten und die revision begehren, wenn anderst die sache appellabel und die summe, nämlich nicht unter 2000 reichstaler, und die revision binnen vier monaten verlangt wird
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 55
  • alle staͤdte des ganzen ehemaligen erzstiftes Trier rechnen ... nach reichsthalern zu 54 petermaͤnnchen
    1805 Nelkenbrecher,MünzTschb. 301
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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