Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstraktat
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Reichstagsschluß
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Reichstägenvergleich
Reichstaler
Reichstalersfuß
Reichstalergepräge
Reichstalerprägestock
Reichstalerschlag
Reichstalersilber
Reichstraktat
, m. oder n.
I
Verhandlung zwischen zwei Reichen (I)
- da doch die bis anhero furgangene reichstractaten blos und allein zwischen i.k.m. und dan e.ch.g. gepflogen worden1604 ActaBrandenb. I 109
II
offizielles Geschehen auf einem 1Reichstag (I)
- [Rangfolgen] bey einer oder andern begraͤbniß, oder privat-mahlzeit ... [sind nicht präjudizierlich, da] solche nicht public und den reichs-tractaten anhaͤngige ..., sondern vilmehr privati actus gewesen1648 Moser,StaatsR. 33 S. 495Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)