Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstruchseß
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Reichstalergepräge
Reichstalerprägestock
Reichstalerschlag
Reichstalersilber
Reichstraktat
Reichstruchseß
, m.
I
Titel, den der Inhaber des Truchsessenamtes am Hofe des römisch-deutschen Königs und Kaisers trägt
- nachdem der herr reichs-marschall solches amt verrichtet und samt der metze zuruͤck in das hauß geritten, kamen vom rathhause der herr reichs-truchses und der herr reichs-caͤmmerer1719 Lünig,TheatrCerem. I 1157Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
Inhaber des Truchsessenamts am schwedischen Königshof
- i.k.m. [Karl XI. v. Schweden] wollen, daß wenn der jaͤhrliche staat vor alle hoff-gerichte verfertiget, und selbiger unserm reichs-truchseß eingehaͤndiget wird, dieser ... dem dorptschen hoff-gerichte die assignationes ... schicken [soll]1667 SammlLivlLR. II 382Faksimile - in Google Books