Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstube

Reichstube

, f.

Versammlungslokal der Reichstände auf dem 1Reichstag (I) 
  • am dunderstag hat man das ampt gehalten, wie man pfligt zu thun, so man den reichtag anfacht, und darnach in die reichstuben gangen
    1524 Memmingen/RTA.JR. IV 255