Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstürkenhilfe

Reichstürkenhilfe

, f.

den Reichständen gebotene (finanzielle und materielle) Unterstützung beim Feldzug des Reichsheeres gegen die Türken
  • nachdem ... von der r. kaͤyserl. maj. umb fuͤrderliche erlegung der reichs-tuͤrcken-huͤlffen bey den bißher ... in verweigerung derselben gestandnen evangelischen staͤnden, ernstlich angemahnet [worden]
    1600 Struve,PfälzKHist. 508
  • so wird forderist von denen [auxiliar-trouppen], welche dem kayser, in krafft allgemeiner reichs-schluͤsse ... gegen die tuͤrcken uͤberlassen worden seynd, in der materie von reichs-tuͤrcken-huͤlffen ausfuͤhrlich geredet werden
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 435