Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstürkensteuer

Reichstürkensteuer

, f.

Reichssteuer zur Unterstützung des Reichsheeres im Feldzug gegen die Türken
  • erlassung dessen, was diese stadt an den vorigen reichs- und kreis-türkensteuren noch schuldig ist
    1603? Rigafahrer 238
  • daß solche reichs-tuͤrcken-steuren von geist- und weltlichen, exemt und nicht exemt, befreyt und nicht befreyt, gefordert werden sollen
    1766 Cramer,Neb. 55 S. 102