Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsuntertan
Artikel davor:
Reichstraktat
Reichstruchseß
Reichtum
Reichstürkenhilfe
Reichstürkensteuer
(Reichsturnose)
Reichung
Reichsuniversalverfassungswerk
reichsunmittelbar
Reichsunmittelbarkeit
Reichsuntertan
, m.
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wie Reichsbürger, auch in der Unterscheidung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Reichsuntertanen
- von der fürstl. durchl. ertzhertzog Maximiliani zu Österreich statthalter und räthen der landtvogtey in undern Elsaß, auff deroselben in gndst. anvertrawte reichs underthanen, gemeyndts und schirmsgenossen zu bericht, nutz und gutem gerichtet1614 Leiser,Strafgerichtsb. 161
- alle unsere reichs- und oesterreichische in chur-bayrischen diensten stehende unterthanen1703 CAustr. I 654Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der regierende roͤmische kayser will die mittelbare reichs- und der staͤnde lands-unterthanen in seinem kayserlichen schutz haben1711 RAbsch. IV 243Faksimile (ca. 111 KB)
- [daß] keinem oesterreichischen und reichs-unterthanen erlaubt seyn solle, früchte aufzukauffen und solche selbsten in die Schweitz zu führen1739 SchrBodensee 35 (1906) 66
- alle diese reichsgesetze erhalten ihre gültigkeit und stärke weder von dem kaiser allein noch allein von den ständen, sondern von beiden zugleich ... eben daher sind der kaiser und die stände insgesamt zur festhaltung der reichsgesetze als legislatores nur paktweise verbunden, dahingegen einzelne stände und alle übrigen reichsuntertanen, ob sie schon nicht darein gewilligt haben, ex lege verpflichtet sind, selbigen gehorsam und folge zu leisten1757 RechtVerfMariaTher. 402
- daß die kayserliche postaͤmter mit reichs-unterthanen bestellet ... werde[n]1761 Faber,NStaatskanzlei III 34
- uns ist von denen ... fürsten deren vorderen reichs-creisen ... angezeigt worden, was massen seither dem vor kurzen geendigten krieg das emigrieren deren deutschen reichs-unterthanen im schwung gehe, und dieses bedenkliche unwesen so zunehme, daß dadurch das deutsche ... vatterland einen merklichen verlust vieler diensttauglicher leuten erleiden ... werde1768 DUngarHBl. 3 (1931) 274
- bey dem anschlag des gemeinen pfennings sind 1471 wieder ritter und knechte als immediate reichs-unterthanen angegeben, wie dann auch obermeldter maßen die ritter und knechte, so keinen fuͤrsten haben, mit angezeigt werden1775 Moser,Beitr. 620Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- so wollen wir ... keineswegs gestatten, daß ... wo ... kaiserliche postaͤmter vorhanden ... solche personen, welche keine reichsunterthanen sind ... angesetzet ... werdenWahlkapit.(1792) 560
- die fürsten von Taxis sollen aber nur reichsuntertanen, auf die man ein vertrauen setzen kann, anstellenum 1795 StaatsRHeilRömR. 66
- die gesetze werden in den reichslanden durch die vollziehende gewalt derer, welchen die landeshoheit zusteht ... in ansehung aller mittelbaren reichsunterthanen, zur vollziehung gebracht1798 Grolman,KrimRWiss. 106Faksimile (ca. 201 KB)
- weil diese durch die mit beibehaltung des reichsnexus geschehene umwandlung des landeigenthums-bezirks in territorium nun nothwendiger weise in die kategorie von reichsunterthanen uͤbertraten1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 51Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Tübingen
- gegen deutsche reichs-unterthanen, welche auf der rechten seite des thalweges sich der schifffahrt bedienen, koͤnnen diese beschluͤsse [über die Stapelgerechtigkeit] .... nicht einmal einstweilen angewendet werden1801 Proff,SchiffRhein 33
- im weitern sinne begreifen die reichsgesetze unter dem namen landsassen alle mittelbaren reichsunterthanen1804 Gönner,StaatsR. 68Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nur von seiner unmittelbaren obrigkeit kann jeder reichsunterthan die realisirung desjenigen erwarten, was reichsgrundgesetze zur sicherung der rechte aller reichsunterthanen befehlen1804 Gönner,GemProz.2 III 66