Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsverfassung
Artikel davor:
Reichsuniversalverfassungswerk
reichsunmittelbar
Reichsunmittelbarkeit
Reichsuntertan
Reichsvalor
Reichsvasall
Reichsvater
reichsväterlich
Reichsverabschiedung
Reichsvereinstadt
Reichsverfassung
, f.
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I
Grundordnung, Grundgesetze eines Reichs; auch für Polen belegt (1793)
- reichs- und creis-verfaßungen1620 HambGSamml. X 386Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sie waͤren in ihren consiliis in terminis der reichs-verfassungen blieben1623 Moser,StaatsR. 28 S. 210Faksimile - in Google Books
- alldieweil in den reichs-verfassungen nicht zu finden, daß einigem stand ... zugelassen worden, in allgemeiner noth und gefahr deß vatterlands von dem andern sich abzusondern1641 RAbsch. III 564Faksimile (ca. 111 KB)
- die reichs- und kreisverfassung1656 ProtBrandenbGehR. V 188
- in denen reichs-verfassungen und anlagen gegruͤndeten kundbaren herkommen1671 RAbsch. IV 84Faksimile (ca. 109 KB)
- reichs-gutachten, betreffend die allgemeine reichs-verfassung, in puncto des beytrags der reichs-kriegs-casse1682 RAbsch. IV 145Faksimile (ca. 93 KB)
- [Sitzungsprotokoll einer Kreisdeputiertenversammlung:] man intendire hiedurch blos, per indirectum zu einer reichs-verfassung zu gelangen1702 Moser,StaatsR. 27 S. 537Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einige cognition uͤber reichs- und crays-verfassungen1740 Moser,StaatsR. 27 S. 422Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- uberhaupt bringet die natur der teutschen reichsverfassung und eines jeden wahlreichs von selbsten mit sich, dass jedem successori die anteacta seines vorfahren ohne anstand ausgeliefert werden müssen1742 Fellner-Kretschmayr III 484Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- weil er [Westfälischer Friede] ... der reichsverfassung sowohl in ecclesiasticis als politicis eine ganz andere gestalt gegeben hat1770 Kreittmayr,StaatsR. 81Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach maaßgab der reichs-verfassung und derer solche begruͤndenden reichs-fundamental-gesetzen1771 HambGSamml. IX 275 Anm. pFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ueberschreitungen der reichs-constitutionen und verfassungen1773 Moser,KreisVerf. 42Faksimile - in Google Books
- [Aufgabe des Reichstagskommissars ist,] auf die vorhandenen reichsgesetze, und deren gerade erfüllung mit unveränderlicher standhaftigkeit vest zu bestehen, als wodurch alleinig die reichs verfassung zur allgemeinen ruhe und sicherheit aufrecht erhalten werden kann1775 WürzbDiözGBl. 24 (1962) 230
- wo auch übrigens in irgendeinem stück der allgemeinen reichsverfassung schaden, gefährde, eingriffe, neuerungen, kränkung, bedrückungen und störungen zu besorgen sein können, solches alles wollen dieselben [paziszierende höchste teile] mit gemeinschaftlichen nachdrücklichen gesetzlichen maßregeln abzuwenden ... bedacht sein1785 Fürstenbund/PolBrfwCarlAug. I 169
- eine vertrauliche verbindung ..., welche die konstitutionsmäßige erhaltung der deutschen reichsverfassung und derer reichsständischen gerechtsame nach denen reichsgesetzen und reichsfriedensschlüssen ... zur absicht hat1785 PolBrfwCarlAug. I 167
- die teutsche reichs- und laͤnder-verfassung1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 455Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß nach dem naturrechte sowohl, als nach der polnischen neuern reichsverfassung die verjaͤhrung ein unzweckmaͤßiges mittel [ist], eine veraͤnderung im eigenthum hervorzubringen1793 WestpreußPR. II 322Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- daß nach der allgemeinen teutschen reichsverfassung sowohl regierende reichsgrafen als fuͤrsten und churfuͤrsten zu persoͤnlichen eidesleistungen nicht angehalten werden koͤnnen1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 466Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die audienzen, welche der kayser ertheilt, werden nach dem hofceremoniel, der reichsverfassung und dem voͤlkerrecht eingerichtet1798 RepRecht II 252Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Status des Reichs (II) in militärischer Hinsicht
bdv.:
Reichsverfassungswerk
- ist die reichs-verfassung in gegenwaͤrtigem krieg nach an. 1681. gemachter repartition in simplo 12000. mann zu pferd und 28000. mann zu fuß1734 Moser,StaatsR. 29 S. 332Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- um hingegen die ausgeuͤbte reichs-pflicht zu rechtfertigen, der, bey einer vom ganzen reiche beschlossenen beyhuͤlfe zur reichs-verfassung, die stadt, als ein reichs-genosse, sich nicht hatte entziehen koͤnnen1771 HambGSamml. IX 76Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)