Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsvergleichung

Reichsvergleichung

, f.

wie Reichabschied 
  • der auff disem reichßtag angestelter execution-ordnung, vnn diser reichs-vergleichung gemeß
    1555 Reyscher,Ges. XII 292
  • innhalt der reichs-vergleichung 
    1567 Moser,KreisAbsch. I 446
  • daß in alle weg zu abwendung vielerlei konfusionen, unordnungen und mißverständnissen, sonderlich an denen orten, wo beiderlei religionen in übung und vermischet, zu nötiger beförderung der justiz und kommerzien in puncto calendarii eine gemeine reichsvergleichung hochnötig [sei]
    1654 JRA.(Laufs) § 158
  • daß ... auf eine gemeine reichs-vergleichung in puncto calendarii zu gedencken
    1743 Moser,StaatsR. VIII 324
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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