Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsverräter
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, m.
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j., der Hochverrat (I) begeht
- so lieb einem jeden ist, unsrer hoͤchsten ungnade und der straffe zu entgehen, ... nehmlich, daß er als ein reichs-verraͤther soll gestraffet werden1696 SammlLivlLR. II 1445Faksimile - in Google Books