Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsverräter

Reichsverräter

, m.

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j., der Hochverrat (I) begeht
  • so lieb einem jeden ist, unsrer hoͤchsten ungnade und der straffe zu entgehen, ... nehmlich, daß er als ein reichs-verraͤther soll gestraffet werden
    1696 SammlLivlLR. II 1445