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Vertreter des Kaisers während dessen Abwesenheit vom Reich (II) oder in der Zeit der Sedisvakanz; Reichsvikare waren der Kurfürst von der Pfalz (tw. in Konkurrenz zu Bayern) und der Kurfürst von Sachsen
Amt eines Reichsvikars 
Herold, der den Antritt des Reichvikariatamts durch die Reichsvikare verkündet
zum Reichsvikariat gehörende Pflicht
Bekanntmachung des Beginns des Reichsvikariats