Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsvikariatspatent

Reichsvikariatspatent

, n.

Bekanntmachung des Beginns des Reichsvikariats 
  • als ... unser hof-raths-secretarius ... unsere reichs-vicariats-patenten, mit dem begehren, solche zu maͤnniglichs nachricht gehoͤriger orten publiciren ... zu lassen, bey euch abgelegt
    1658 Moser,StaatsR. VII 439
  • [sind] von einigen chur-fuͤrsten, fuͤrsten und staͤnden ... die gemeinschafftliche reichs-vikariats-patenten in ihren landen ... offentlich angehefftet ... worden
    1742 Moser,StaatsR. VII 523