Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsvorfahre

Reichsvorfahre

, m., Reichsvorfahrer, m.

Vorgänger in der Herrschaft über das Reich (II) 
  • [König Albrecht] war ... selber ein gelehrter herr, seinem schweher und reichs vorfahren zur loͤblichen nachfolge
    1668 Fugger,Ehrensp. 506
  • was nun ... den ... von unsern reichs-vorfahrern bestaͤttigten getraid-aufschlag belanget
    1724 CAustr. IV 200