Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichswald
Artikel davor:
Reichsvizekanzler
Reichsvogt
Reichsvogtei
Reichsvolk
Reichsvollmacht
Reichsvorfahre
Reichsvorseher
Reichsvotum
Reichswahltag
Reichswährung
Reichswald
, m.
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ursprünglicher Königsforst, Rest früheren Reichsgutes
vgl.
Reich (VII),
Reichsboden (I)
Sachhinweis: HRG. IV 814-817
- wir weisen auch ein bannholz, das ist der reichswald1560 Zink,Kaiserslautern 19
- diejenigen, so ... fleißig auf die graͤben, so allenthalben uff beeden reichs-waͤldern gemacht, achtung haben sollen16. Jh.? Gatterer,NForstArch. 23 S. 184
- reichs-wald ... ein jeder hat sein eigen und besonderes gerichte, auf dem reichs-wald Laurentii, welches daher auch gemeiniglich das kayserliche befreyte forst-gerichte zu Nuͤrnberg genennet wird1742 Zedler 31 Sp. 193f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie nun ich ... waldamtmann ... in oben beschriebenen kaufscontract und nomine hochlöblich gedachten magistrats und derer hochverordneten herren deputierten zu denen beeden reichswäldern wohlgeborene herrlichen den amtseigenherrlichen consens erteilet1747 J. Pelhak, Das kaiserlich befreite Zeidelgericht zu Feucht (Diss. jur. Erlangen 1970) 45
- das uneingeschraͤnkte beholzungsrecht in dem reichswalde Schoͤnbuch1807 Cleß,KirchlLGWürt. II 1 S. 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)