Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichswasserrecht

Reichswasserrecht

, n.

Sitzung des Reichswassergerichts 
  • ob es köme, das keineswegs sein soll, eine oder mehr parteyenn, was würden oder standts die wehren ... diess hochloblich keyserlich und reichs wasser recht [ein Wort?] undt ordnung nicht gestadenn oder vollzigung thun zu lassen, sondern ungehorsamlich wiedersetzen, und dasselbig verhindern woltten
    Ende 16. Jh. ZRG. 6 (1867) 29