Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichswerk
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Reichswassergericht
Reichswasserrecht
Reichswerk
, n.
wie Reichangelegenheit
- weil solches kein crays- sondern ein reichs-werck und fuͤr die moderatores gehoͤrig ist1595 Moser,StaatsR. 31 S. 67Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)