Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichswesen
Artikel davor:
Reichsvorfahre
Reichsvorseher
Reichsvotum
Reichswahltag
Reichswährung
Reichswald
Reichswappen
Reichswassergericht
Reichswasserrecht
Reichswerk
Reichswesen
, n.
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I
Verfassungsstruktur des Reichs (II)
- daß chur-fuͤrsten und staͤnde, ... wann insonderheit dieselbe auf reichs-collegial- deputations- und crays-taͤgen fuͤr das allgemeine reichs-wesen bemuͤhet [sind, bestimmte Vorrechte genießen]1666 Moser,StaatsR. 45 S. 492Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das der zeit nothleidende gemeine reichs- und crays-wesen1691 Moser,StaatsR. 31 S. 491Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit-versirende, und periclitirende nothdurfft und wohlfahrt des gemeinen reichs-wesens1703 Moser,StaatsR. 28 S. 117Faksimile - in Google Books
- damit daraus etwan mit der zeit ein allgemeines reichs-wesen, observatis observandis, werden koͤnne1711 Moser,StaatsR. 27 S. 557Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dem gemeinen reichs-wesen zum besten1711 Moser,StaatsR. 28 S. 31Faksimile - in Google Books
- der regierende kayser soll ... [die Reichs- und Hofämter] mit keiner andern nation, dann gebohrnen teutschen, oder mit denen, die aufs wenigste dem reich mit lehen-pflichten verwandt, des reichs-wesens kuͤndig, und vom roͤmischen kayser dem reich nuͤtzlich erachtet werden, ... besetzen1711 RAbsch. IV 247Faksimile (ca. 111 KB)
- noch weit empfindlicher seye ihrer kayserlichen majestaͤt ferner vorgekommen, daß man gegen das gantze teutsche reichs-wesen und dessen allerseitige grund-gesetze [sich gewendet habe]1720 Moser,StaatsR. I 39f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- noth-huͤlffe, welche die pflicht, treue und liebe vor das teutsche vaterland und gemeine reichs-wesen von denen naͤchstgelegenen reichs-staͤnden und glidern erfordert1723 Moser,StaatsR. 27 S. 448Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
auf das Reich (II) bezogener Verwaltungsbereich
- gleichwie dann das reichswesen von dem baron T. ... allein besorget wird1755 Kretschmayr-Walter II 343