Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichswohlfahrt

Reichswohlfahrt

, f.

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das Gedeihen des Reichs (II) 
  • zu befoͤrderung der ... allgemeinen reichs-wolfahrt 
    1663 Moser,StaatsR. 46 S. 216
  • sentiments ..., wodurch der gemeinen reichs-wohlfarth nicht weniger, als der catholischen religion, genugsam vorgesehen werde
    1699 Moser,StaatsR. 33 S. 140
  • sie [Kurfürsten] wuͤrden dabey ihr hohes amt und pflicht dergestalt beobachtet haben, wie es die reichs-wohlfahrt erforderte
    1742 Moser,StaatsR. VII 298
  • erforderte es auch die nothwendigkeit und die allgemeine reichs-wohlfahrt, dieselbe mißbraͤuche abzustellen
    1761 Cramer,Neb. 22 S. 158
  • finden sich ihro kayserl. majestaͤt, vermoͤg obhabenden reichs-oberhauptlichen kayserlichen amts, und aus zaͤrtlichkeit ihres, fuͤr die allgemeine reichs-wohlfahrt besorgten gemuͤths, bewogen, churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnden des heil. roͤm. reichs den hergang dieses unfugs vor augen legen zu lassen
    1761 Faber,NStaatskanzlei V 234