Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichswohlstand

Reichswohlstand

, m.

das wirtschaftliche Wohlbefinden des Reichs (II) 
  • damit der gemeine reichs- und crays-wohlstand durch innerliche dissidien keinen anstoß leiden moͤge
    1689 Moser,StaatsR. 30 S. 555
  • wider einen fuͤrsten des reichs, der kein blosser magistrat, sondern wegen des in denen reichs-taͤgen eroͤrterenden gemeinen wesens und reichs-wohlstandes ein reichs-mitglied ist
    1705 KlugeBeamte I2 539
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