Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichswürde
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Reichswohlfahrt
Reichswohlstand
Reichswürde
, f.
herrschaftliches Amt im Reich (II); Kronamt im bayrischen Königreich
- die reichs-wuͤrde an sich selbst ... ist mehr eine bürde, als etwas verlangbares1668 Fugger,Ehrensp. 412Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [es würde] zu ew. königlichen majestät selbsteigenem nachtheil gedeihen, wann dero vasallen und unterthanen solchergestalt von denen hohen reichswürden [erz- und bischofsthümern im römischen reich], deren sie von zeit zu zeit theilhaftig werden, privirt werden sollten1713 ActaBoruss.BehO. I 600Faksimile - in Google Books
- sub hac conditione, so von Franckreich waͤre eingegeben worden, [um] die hoͤchste reichs-wuͤrde zu verkleinern und veraͤchtlich zu machen1742 Moser,StaatsR. VII 74Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diese reichs-wuͤrden [vier kron-aemter] sind mann-lehen der krone, und werden von sr. majestaͤt dem koͤnige auf dem throne verliehen1808 RepStaatsVerwBaiern I2 205Faksimile - in Google Books