Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichszahlmeister

Reichszahlmeister

, m.

wie Reichpfennigmeister 
  • bey solchen reichs-anlagen ... ist ... eigentliche versehung gethan, daß gewisse personen zu einnehmern, und reichs-pfennig- oder zahl-meistern ... geordnet [werden]
    1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 502