Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichszahlmeister
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Reichszahlmeister
, m.
wie Reichpfennigmeister
- bey solchen reichs-anlagen ... ist ... eigentliche versehung gethan, daß gewisse personen zu einnehmern, und reichs-pfennig- oder zahl-meistern ... geordnet [werden]1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 502
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