Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichszoll
Artikel davor:
Reichswassergericht
Reichswasserrecht
Reichswerk
Reichswesen
Reichswohlfahrt
Reichswohlstand
Reichswürde
Reichszahlmeister
Reichszahlung
Reichszeichen
Reichszoll
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
durch und für das Reich (II) erhobener Zoll
vgl.
Rheinzoll
- dass ..., so man einen gemeinen reichszoll machen wollt, dester bass abnehmen könnte, was solcher zoll derselben specerey halb, die also in oder durch Teutschland gefürt, ertrüge1523 ZSchwabNeuburg 2 (1875) 196
- k. Rudolphus ... griffe ... den churfuͤrsten zu Coͤln an, wegen einiger entzognen reichszoͤlle und plätze1668 Fugger,Ehrensp. 123Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nach andern reichsgesetzen bekamen sie [Reichskreise] auch die obsorge uͤber die reichszoͤlle, das muͤnzwesen, und die reichsmatrikel1785 Fischer,KamPolR. I 31Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der ehemalige reichszoll zu Boppard1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 347Faksimile (ca. 148 KB)
- wenn es ehmals in rücksicht auf finanzen eine art von staatsmacht in den reichszöllen, abgaben der reichsstädte und dergleichen gab, so waren jene zeiten doch so durchaus von der idee eines staats und dem begriff eines allgemeinen entfernt, daß diese einkünfte als vollkommenes privateigentum des kaisers betrachtet wurden1802 Hegel,PolitSchr. 51
Artikel danach:
Reichszulage
reichszünftig
Reichszusammenkunft
1Reif
2Reif
3Reif
reif
(Reifakzis)
Reifeiche