Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichszusammenkunft
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reichszünftig
Reichszusammenkunft
, f.
wie Reichsversammlung (I); auch für England belegt
- darumben werden sie ... in reichstägen oder andern reichszusammenkünfften ex professo neben andern des vatterlandts obligen handlen1583 AktGegenref. 397
- ob es besser durch gemaine reichs- oder krays zusambenkunfft, oder absonderliche conuentus zu erheben1595 Mader,ReichsrMag. I 592Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- von dieser sache ferner unterredung etwa hiernaͤchst bey reichs-zusammenkuͤnfften zu pflegen1635 Prager Friede/RAbsch. III 538Faksimile (ca. 111 KB)
- intitulatur, session und votum uf reichs- und krais- und ander zusammenkünften, sollen inhabere, erwählete genannt und ad sessionem et votum zugelassen werden1646 ProtBrandenbGehR. III 518Faksimile - in Google Books
- bekannt, daß auf den reichs-taͤgen und andern reichs-zusammenkuͤnfften [eine bestimmte Reihenfolge gewahrt wird]1648? Moser,StaatsR. 33 S. 494Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß [der neue calender] ... durch einen allgemeinen reichs-schluß ... bey allen reichs-zusammenkuͤnfften ... angenommen werde1653 Moser,StaatsR. VIII 325Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn bey reichs-zusammenkuͤnfften die roͤmische kayser die jurisdiction bey fuͤrgelauffenen civil- und criminal-fallen ... nicht selber exerciren moͤgen1668 Moser,StaatsR. 45 S. 395Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in England ist die gewonheit aufgekommen ... auf reichs-zusammenkuͤnfften vor dem parlement ... die rechts-sache auszufuͤhren1689 Valvasor,Krain II 180Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- die reichs-, craͤyß- und andere im roͤm. reich angestellte zusammenkuͤnffte1719 Lünig,TheatrCerem. I 880Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sind ... die reichs-tags-policey- und tax-ordnungen ... auf reichs-zusammenkuͤnffte vor verbindliche reichs-gesetze und verordnungen billig angenommen worden1729 Moser,StaatsR. 45 S. 479Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- besondere reichs-policeyanstalten sind das reichs- erz- und erbmarschallenamt bey reichszusammenkuͤnften1803 v.Berg,PolR. III 587Faksimile - in Google Books