Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichung
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Reichstürkensteuer
(Reichsturnose)
Reichung
, f.
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Handlung, durch die jm. etwas gegeben wird; häufig von rechtlich geschuldeten, wiederkehrenden Leistungen (Abgabe, Lohn, Verpflegung usw.), aber auch temporär zB. als Vorlage eines Dokuments
- des hat uns ... M. ... gebetin den ... kowff und reichunge em ... czu bestatigen1391 OelsUrk. 162
- [der Verkäufer] bitte die gobe off und reichunge zu eynem mole, zu dem andern mole, zum dritten mole und zum firden mole [cf. Dig. 42,4,1]um 1400 LiegnitzStRb. 262
- alßo sollen wir sie all jar ewiglich bezaln furbaß mer sechß heidelberger pfening zu rechen fur ein schilling nach richung und ußwißüng ires vorgeschriben brieffs1402 MosbachStR. 564Faksimile (ca. 57 KB)
- ab sie an der reichunge solches czinses vf die benante tagcziit sumig wurden, so mag man die czinse vf deme vorwerge ... pfenden1435 DresdUB. 163Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- vollemacht ... die reychunge derselben czinse zutuen ... als gewonlichen ist1447 ZSchles. 10 (1870/71) 194
- papana tiuch vntfeth ma vmbe aftmonda, aschedene, hokinga and bethringa ande tha lesta rekinga [das Zeugnis der Geistlichen nimmt man an in bezug auf eheliche Gemeinschaft, Erbteilung, Vermächtnisse an die Kirche und Wiedergutmachungen und die letztwilligen Zuwendungen]1. Hälfte 15. Jh. FivelgoR. 160
- daz si mit irem elichen manne ... an di lihunge und reichunge des ackers gegriffin had, daz si nicht mehir wen die helfte des ackers domethe behaldin moge1. Hälfte 15. Jh. Dresden/LSchrP. 243Faksimile (ca. 281 KB)
- do solche reichunge, goben vnd abetretunge geschen ist1454 MagdebR. II 2 S. 14
- raichung des hundthaberns von feld vnnd hiertenhunden1514 Reyscher,Stat. 384Faksimile (ca. 210 KB)
- raichung des almusens1522 Nürnberg/Sehling,EvKO. XI 27Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sölher ... raichung der anlaittnSalzbLO. 1526 Bl. 94r
- ob auch irkeins dergleichen reychung oder aufgabe darvor geschehen, und die gabe darnach folgete, soll es dermaßen ... gehalten werden1527 BreslStR. 51Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die zeit sie die in adels- ader edelmans stande vor sich vnde ire nachkhomen besessen ..., ir freyheit ahne einige reichunge ... ader anderer burgerlicher vnpflichten besessen [haben]1547 IlsenburgUB. II 263Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- reichung gemelter pfarr gefellen1561 BlPfälzKG. 26 (1959) 80
- wo die innhaber diser müehl ein reichung der jerlichen vnnd stendigen kornpfachten einiches jars seumig erscheinen, nit bezahlen würden, so soll ermelts mühell ... heimgefallen sein1569 FrankenthalMschr. 8 (1900) 14
- so von herren ... lehen verlihen werden vmb dienstbarkeit ohn reichung einichs jaͤrlichen zinß von dem empfangenen lehen1574 Frey,Pract. 86Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- A.B., J. de K. und E.H., irer [kaiserl.] mt. ... caplän ... per raichung ir jedwederm ain monat soldt1586 Smijers,Hofmusik III 192
- raichung des geburlichen stockhrechts1592 SalzbWaldO.(FRAustr.) 109
- ein sollicher ..., der ... an reichung des zinses seümig, jnn gericht geclagt und bewisen wirt, der verbessert den huobern dreyssig schilling pfenning1594 Elsass/GrW. IV 66Faksimile (ca. 295 KB)
- raichung der herrngült, haus- und burgrechtdienstEnde 16. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 32Faksimile (ca. 48 KB)
- bey derselben [Mühle], soviel man ihrer mit mahlen ... beduͤrftig seyn wird, mit reichung der muß, und dergleichen alle schuldige gebuͤhr ausgericht werden1608 Lori,BairBergr. 437Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass er ... in gemainer statt Wienn ... ligende häuser ... gegen raichung auss dero gemainer statt obercamerambt ... auf ewig cedirt [hat]1625 JbWien 15/16 (1959/60) 27
- reichung der prambroht, würste und ejer1651 CöllnKons. 369
- reichung der pensionen und zinsen1654 JRA.(Laufs) § 171
- mit den überlend und perkrechten hat es ein andere mainung, alß in welchen der grundherr ainem iedwedern, dem der gründ münd- oder schriftlich aufgesandt oder gerichtlich eingeführt würd oder sich sonsten legitimirt ..., gegen raichung der gebühr annehmen muß1654 NÖLO. II 14 § 20
- [bestimmte Schuldner müssen] alldorten [graͤnitz-haͤuser] so lang ohne sold, allein mit reichung der proviant so gewoͤhnlich, zudienen, biß sie sich endlich der schulden halber befreyet ... seyndÖstExekO.1655 S. 302Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- reichunge der sacramente1665 OldecopChr. 627
- mit zahlung des solds, auch reichung des proviants fleiß- und getreulich umgehen1673 Moser,StaatsR. 30 S. 196Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo aber ... geschehen würde, daß durch mißwachs, hagelwetter oder kriegsgefahr die beständere mit reichung berührter gült nicht wohl einhalten könten, ihnen ... nach proportion des schadens ein ... nachlaß widerfahren solle1678 Gochsheim 763Faksimile (ca. 74 KB)
- reichung der grund-buchs-taxen1679 TractIurIncorp. IV § 26Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- so solle ... jeder, welcher in eine von den fünf untern classen gesezet werden soll, ... mit reichung der hand versprechen, ... daß er wolle gottesförchtig ... seyn1686 Stuttgart/SchulO.(Vormbaum) II 711Faksimile - in Google Books
- wegen fernerer reichung des lohns und begraͤbniß-geldes vor die beym berg-bau verungluͤckte personen1709 CAug. Forts. I 1 Sp. 1347Faksimile - in Google Books
- es ist zwar die anlait kein frucht, die in oder auß einem grund waͤchset, sondern es ist eine pension, oder reichung1721 Bluemblacher 20Faksimile (ca. 109 KB)
- 8 tage ins arbeithaus ... unter reichung wasser und brod1772 Wagner,Civilbeamte II 178Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der älteste [hat] ... die belehnung begehret, die ihm auch jedesmal gegen reichung eines handstreichs ... ertheilet [wird]1794 Hagemann,KlJurAufs. I 142Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die gemeinden sollen zur reichung der kirchentrachten an die pfarrer und schullehrer angehalten ... werden1805 RepStaatsVerwBaiern III 110Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)