Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichverwesung
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Reichsversammlungsvergleich
Reichsverwandte
Reichsverwandtnis
Reichverwesung
, f.
I
Wahrnehmung der kaiserlichen Rechte bei Abwesenheit oder Tod des Kaisers (vacante imperio) durch die Reichsvikare
- uns [Chur-Pfaltz] allein, so lange dise reichs-verwesung waͤhren moͤchte, in angedeutem bezirck privilegia impressoria zu ertheilen gebuͤhret1658 Moser,StaatsR. VII 438Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solle hinfuͤhran zu ewigen zeiten die reichs-verwesung und vicariat von beeden unsern haͤusern [Kurpfalz und Kurbayern] gemeinschafftlich ... gefuͤhret werden1724 Moser,StaatsR. VII 467Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit ende des interregni endiget sich zwar auch die reichsverwesung, was aber von selber laut der guͤldenen bulle, und vermoͤg der reichsordnung verhandelt worden ist, das kann auch der kaiser nachhero nicht wieder umstoßen1770 Kreittmayr,StaatsR. 97Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sind Kurpfalzbaiern und Kursachsen in allen fällen, wo mit oder ohne besetzten kaiserthron eine reichsverwesung nothwendig ist, zwischenregenten1804 Gönner,StaatsR. 151Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Regentschaft im Königreich Bayern
- derjenige prinz des hauses oder derjenige kronbeamte, welchem die reichsverwesung uͤbertragen wird, hat bei dem antritte der regentschaft ... einen eid abzulegen1808 RepStaatsVerwBaiern I2 61Faksimile - in Google Books