Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reifholz
Artikel davor:
Reifeiche
reifen
(Reifengeld)
Reifer
(Reiferamt)
(Reifergeselle)
(Reiferkind)
(Reiferknecht)
1(Reifgeld)
2Reifgeld
Reifholz
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Holz für Faßreifen
- nachdem man auch bey den kupfer vnd vitrioll pergkhwerchen viel rayfholz bedoͤrff, so sol waldmaister auf solh rayfholz auch sein vleissig aufsehen haben1524 SalzbWaldO. 11
II
ein Holzmaß
- reifholz, soviel als eine klafter1783 Jacobsson,TechnWB. III 388
- vom brennholzmaaß wird das reif oder reep mit einer 17 fuß langen kette in die runde gemessen; das reepholz ist 4 1/2 = 5 bis 6 fuß lang und liefert 1 bis 2 faden1805 Nelkenbrecher,MünzTschb. 60Faksimile - in Google Books
Reifholz
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nur im DRW-Archiv - Erstbelegung:
- 1526 Schöpf,TirolId. 545
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)