Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiflehen

Reiflehen

, n.

"Name einer eigentümlichen Art von Bauernlehen" Unger,SteirWsch. 499
  • das wir haben gehabt einen zehent ... auf einem raif lehen und auf des H. hueb
    1323 SPöltenUB. I 266