Reifpfennig, m.
Reifpfennig, m.
I
Geldablösung anstelle von Stangen für Faßreifen
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raifphennig1350/1380 Seitenstettener Urbar/DRWArch.
II
Lebensmittelmarke (mit einem hervorgehobenen Rand?)
Sachhinweis: SchwäbWB. V 262
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hat nemantz kain brot geben, dann disen, die angeschriben sind gewessen und zaichen haben gehept, wie die raiffpfennig, mit der statpiren bezeichnet1. Hälfte 16. Jh. AugsbChr. IV 247