Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reihe

Reihe

, f., Reihen, f. u. m., Riege, f., mnd. auch Reege, f.

vgl. Linie

I Pflugfron
  • nulla funccione ... exinde solvere ... nobis ... non debiatis, nisi tantum ... riga 
    um 650/730 Markulf(Uddholm) 284
  • servi vero forestarii, tam ecclesiastici quam fiscalini, de eorum mansis stipendiorum, de quorum beneficio sunt, rigas faciant
    822 Form. 320
II schmaler Gang zwischen zwei Häusern, Rinne, Abzugsgraben; Grenzmarkierung?
bdv.: Reihenraum
  • [Streit von Nachbarn] umb ain reichen [zwischen ihren Häusern]
    1345 WienGQ. II 1 S. 67
  • wo krieg wirt czwischen den lewten vm ecker, vm reyne, vm marschaid, vm reyhen czwischen hewsern vnd hofen, do den scheppen nicht gewissen vm ist, do schal man altsessen leut czu vuren, vnd was dy daran beschayden ..., das hat kraft
    vor 1360 IglauOberhof 73
  • si in villis ubi pro stillicidiis tectorum intersticia vulgariter wer dicta (mezirka) raychen dimittuntur
    2. Hälfte 14. Jh. BrünnRQ. 41
  • pro interstitiis domorum vulgariter dictis rain vel reychen 
    2. Hälfte 14. Jh. BrünnRQ. 78
  • daz ain iede reichen sol haben dreier schuech weit. wo des also nicht wër, das sol man wenten; wer des nicht tët, der hat verbaricht 72 ₰
    1431 Westungarn/ÖW. VII 1029
  • umb die reihe, darinn die velär gestanden wärn, solt hinfür beleiben bayden hofsteten ainer als der annder
    1445 MBoica X 545
  • wo die vierer gent auf reichen und auf ruen zu dorf und zu perg und nach irem trewen auszaigent und lochen stossent
    1512 NÖsterr./ÖW. VII 947
  • es soll auch ain ieder dem andern sein wasser nit laiten durchs dorf, es sei durch sein haus oder sein reichen, nicht verschieben noch verschwellen, daß das wasser ain ausfluß gehaben mög
    1573 NÖsterr./ÖW. VII 852
  • das aine iede reihen zwischen zweien nachpern sol haben dreier schuech weit. wo das nit ist, soll gewendt werden. wer sich der verwidert, ist zu wandl 2 und 6 ß ₰ und soll dennocht seim nachpern reichnrecht lassen
    16. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 39
III Abtritt
vgl. Privat
  • es sol auch ein ieder sein reichen und spüeln verschlachen und verdeckt halten und nit offen stehn lassen. so aber einer wuerdt betretten, der ist euch daß wandl 72 ₰ schuldig
    15./16. Jh. OÖsterr./ÖW. XIV 18
  • nachdeme dann die reien, so alhie zu menschlicher unsauberkeit gebraucht, nicht kleinen sondern grosen unlust und gestanke auf gemeinen straßen dieser stadt machen ... gebieten wir ... das ein jeder binnen den negsten zweien jaren ... den alten gebrauch der heimlichen gemach in reien abstelle und dargegen in seinen wohn- und mitheusern prifet eingrabe
    1539/70 ZwickauStRef. II 4
IV bestimmte Aufeinanderfolge, auch Rangfolge (Beleg 1804) und eine Position innerhalb der Aufeinanderfolge (Beleg um 1772)
  • wan man gessen hat, sollen die durwerter die disch von unden an und so auf die reye aufheben lassen
    1538 Sallmann,VerwJülich 89
  • die ratspersonen sollen hinfurter alle tage einer bei die bruckenarbeit gehen und mit zusehen, wie gearbeit werde, und solchs sol unter inen uf der reihe umbgehen
    1553 MarburgRQ. I 396
  • alle jair wirdt ein buirrichter vonn der gemeine bawr erwelet, und dat na gemeinem umbgange und rige der inwonner des dorpes
    1571 Steinen,WestfGesch. IV 104
  • dieser dritte schlüssel [zur lade, darin der cantorey vorrath aufbewahrt ist] soll ... alle halbe jhar einem andern aus den astanten nach der rey, obvorzeichnet, zuvorwarend ... gegeben werdenn
    1588 Rautenstrauch,Luther 147
  • vber die gewoͤhnlichen reihen, so vf den heusern stehen, vndt die sieben herrn bier soll keinem an brawenn ohne unsere gnedigste nachlassung etwas mehr ... vergoͤnnt werden
    1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 79
  • daß C.R. ... das brau werck und nahrung mit einer brau pfanne, jedoch auf der riege, gleich andern brauern, treibe
    1630 Scheidt,Bierbr. 20 Anm.
  • daß er und sie andern brauern daselbst gleich auf der reihe brauen ... moͤgen
    1630 Scheidt,Bierbr. 21 Anm.
  • vorerst sollen alle dieser stadt bürger, welche zu dieser farth bereits bequeme schiffe haben ... jedesmal, wan der turnus oder reige an sie kombt, ihre schiffe nach Bremen beladen zu lassen, in diese böerte ... gehörig sein
    1632 Baasch,Börtfahrt 112
  • [das newe klufts-buch:] sollen ... ein mann oder frau auß unserer fetterschaft, wann es von der kranken begehret und vorher vorkündiget wirdt, auf die rege, alß wir fettern wohnen, eine nacht ... über den kranken wachen
    1651 Dithmarschen/ZRG.2 Germ. 43 (1922) 306
  • wann ein cramer und sein eheweib ... versterben ... soll derselbige, welcher selbigen cram ... angenommen, ausgangs der vier wochen von ... verledigtem stande ab- und an derselben reyhe unten antreten, also daß der nechste cramer, welcher zuvor darneben feil gehabt, denselben stand einnehmen ... die andern auch, so auff derselben reyhe stehen, hernach ruͤcken moͤgen
    1692 LeipzStO. 190f.
  • daß die gelder, so zu erbauung und verbesserung der pfarr-gebaͤude noͤthig gewesen, von denen in matre et filia nach huben jaͤhrlich aufgebracht, die fuhren aber von denen saͤmtlichen bauern, und die hand-dienste von denen cassaͤthen nach der reihe verrichtet werden muͤssen
    1712 CCMarch. VI 2 Sp. 127
  • zu kabeln macht haben, ist: ins lohs mit gehören, und sind unter denen bauers-leuten kabel-männer, so nach der reihe frohnen; anderswo, nach der zeche
    1722 Beier,HdwLex. 203
  • daß ... derjenige welchen laut schultzen register die reige, es sey im treulen oder passagierführen treffen wird unverhindert bey poen 30 florinen ... allem zu verrichten werden schuldig sein
    1730 Beck,DanzigerNehrung 318
  • es sollen aber ... die bauren jedes orts, so pferde haben, schuldig seyn, nach der reihe, die alten pfarraͤcker ... zu beschicken
    1739 MagdebKO. 148
  • wann dienste beym greben bestellt werden, laͤsset er solche durch den dorffs-knecht, dienst-lader, vorsteher oder koͤddergreben denenjenigen, an welchen alsdann die reihe ist, ansagen
    1739 HessSamml. II 628
  • wenn ein schiffer, welchen die reihe zum laden trifft, seine zur reise noͤthige schiffs-gefaͤsse ... nicht so fort in bereitschaft ... hat; so soll derselbe von der reihe ausgeschlossen ... werden
    1748 CCMarch. Cont. IV 28
  • klaͤger [Universität Leipzig] [hat] angefuͤhret, ... daß in Z., von 2 nachbaren nach der reihe, das jahr-gerichtsessen gegeben und kein gewisses qvantum des aufwands vorgeschrieben werde, hier [in W.] aber titulo lucrativo der richter die mahlzeit auszurichten habe, weil er allerhand emolumenta darfuͤr zu genießen habe
    1752 Klingner III 641
  • in ganz Obersachsen ... geschieht das bier- und breyhan-brauen in oͤffentlichen brauhaͤusern ... alle buͤrger, die brauberechtigte haͤuser haben, brauen darinnen nach der reihe, so daß einen jeden gemeiniglich alle jahr die ordnung einmal trifft
    1758 v.Justi,Staatsw. I 506 Anm.
  • dass derjenige, welcher seinen kindern 100 thaler auslobet, die termine nicht unter 10 thaler ... setzen müsse ... sollen die termine unter den kindern, welche ausgestattet, nach der riege umgehen
    1767 Hesse,AgrVerh. 201
  • daß derjenige, welcher bey jemanden etwas zu treuer hand niedergeleget, wenn solches nicht mehr vorhanden, bey entstehendem concurs denen gemeinen schlechten schulden vorgehe und damit in die vierte reihe der gläubiger zu setzen sey
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 58 § 1
  • daß diejenigen pferdner, welche nicht mit ihrem vollen gespann, der reihe nach, wirkliche miliz-fuhren in natura verrichten ... zu denen schuldigen frohnen durch behörige zwangsmittel anzuhalten entschieden worden
    1779 CSax. I 1066
  • die erlangung des landesherrlich ausgesetzten pathen-geschenkes von 50 flor. fuͤr den 7ten sohn in einer ehe kann nur dann stattfinden: ... wenn saͤmmtliche sieben soͤhne in einer durch keine tochter unterbrochenen reihe gezeugt [wurden]
    1790 Scotti,Trier III 1485
  • korde ... ist eine magd, welche von den bauern nach der reihe zur besorgung des hofviehes auf gewisse tage gestellet wird
    1795 IdLiefl. 123
  • alle ehescheidungsbegehren müssen in erster instanz durch eine commission beurtheilt werden, welche aus drei vom cantonsgericht dazu ernannten cantonsrichtern und aus zwei ebenfalls vom cantonsgericht gewählten bezirksrichtern, die vierteljährlich abwechselnd und der reihe nach aus allen bezirksgerichten genommen werden, besteht. dieser commission wohnt ein ebenfalls vom cantonsgericht zu ernennendes mitglied der cantonsgeistlichkeit mit berathender stimme bei. kein ehescheidungsbegehren kann vor diese commission gebracht werden, wenn die parteien sich nicht vorher vor dem ortsgeistlichen und dem präsident des friedensgerichts gestellt haben und die vergebens versuchte gütliche ausgleichung durch ... zeugnisse beschein(ig)en können. diese commission soll, um gültige aussprüche zu thun, vollzählig besammelt sein. von ihren aussprüchen findet recurs an das cantonsgericht statt
    1802 Zürich/AktSammlHelvet. VIII 1555
  • reihe 
    1804 Ehrenzeller,SGallenSynode 19
  • [Wechsel in der Rangfolge beim Reichsfürstenrat:] ueber ihre [reichsfürsten] alternationen sind 10. reihen (strophen) gemacht, wornach sie von strophe zu strophe nach sessionen abwechseln
    1804 Gönner,StaatsR. 221
  • die reihe, in welcher die fideicommissarischen erben auf einander folgen sollen, wird, wenn sie alle zeitgenossen des erblassers sind, gar nicht beschraͤnkt
    1811 ÖstABGB. § 611
V
horizontal oder vertikal Angeordnetes, zB. Sitzreihe, Wappenreihe, genealogische Reihe
vgl. Linie (I)
  • so de stalbröder vogede upklopen in der none edder collation, so sall en jeder up de rechte reege sitten gaen, so he anders drinken mag
    1400 LivlUB. I4 Sp. 303
  • wenn die geweßene schaffer genuͤgliche rechnung gethan ... sollen sie (wofern sie nicht beflecket) in die reege gesetzet werden und ihren dankbecher empfangen
    1585 RevalStR. II 64
  • daß, im fall seine churfuͤrstl. durchlauchtigkeit zu Brandenburg die vorschrifft haͤtten, aber nicht selbsten ... unterschreiben lassen wuͤrden, die unterschrifft alsdann, oder die nahmen der unterschreibenden raͤthe, nicht in einer reyhe mit denen andern herren principalen ... hingesetzet werden sollen
    1666 Moser,StaatsR. 27 S. 332
  • zumahlen der herr A. ... thumbkapitular gewesen alßo eine reige mehr wapen geführt
    1753 ZWestf. 96, 2 (1940) 28
  • die reihe der personen, deren eine immer von der andern durch die geburt abstammet, nennt man die gerade linie (linea recta)
    1754 Wolff,Grundsätze 642
VI Maßeinheit für in Reihen verkaufte Lebensmittel (zB. Zwiebeln, Knoblauch, Brötchen)
  • Salomon de hadde alle daghe to syner spise druttich reghe semellen
    1468 (Hs.) Historienbibl./DWB. VIII 639
  • ligatura ein ryge ut halii ceparum
    1517 B. Trochus/DWB. VIII 638
  • taxa. zwiebeln ... 100 regen 6 pf.
    1692 BremPolO./DRWArch.
  • daß die landleute den kohl, mohren und ruͤbsamen entweder in zehntfreiem acker bestellen, oder davon den zehnten theil an reigen, scheffel, haufen, mandel- oder schockzahl auf dem felde ... dem zehntherrn abstatten sollten
    1701 HalberstProvR. 113
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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