Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reihenbier
Artikel davor:
Reifsteuer
(reifteilen)
(Reifteilung)
(Reiftragenland)
Reifwirt
Reifenzins
Reihe
Reihebrauen
(Reihemeier)
reihen
Reihenbier
, n.
durch Reihebrauen gewonnenes Bier
vgl.
Reihe (IV)
- wer reigen bier kaufft, oder geld darauf leihet, soll nicht mehr dann eine reihe vber sein brawen, das auf seinem hauße stehet, an sich bringen1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 79Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Reihenraum
Reihenrecht
(Reil)
(Reilmark)
Reim
(Reimeid)
reimen
Reimensprecher
Reimung