Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reihenbier

Reihenbier

, n.

durch Reihebrauen gewonnenes Bier
vgl. Reihe (IV)
  • wer reigen bier kaufft, oder geld darauf leihet, soll nicht mehr dann eine reihe vber sein brawen, das auf seinem hauße stehet, an sich bringen
    1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 79