Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Reimeid)
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, m.
"Eid durch gesamte Anzahl (der vom Hauptschwörer mitgebrachten Helfer, im Ggs. zur Auswahl der wirklich schwören Sollenden durch den Gegner oder den Richter)" Liebermann,WB. 186
- buton þam rimaðe [ohne Eid durch Gesamtheit]926/30 (Hs. Mitte 11. Jh.) Liebermann,AgsG. 154
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