Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reimen
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Reihebrauen
(Reihemeier)
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Reihenbier
Reihenraum
Reihenrecht
(Reil)
(Reilmark)
Reim
(Reimeid)
reimen
, v.
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I
die Gesamtzahl der Nutzungsanteile einer Genossenschaftsalp festsetzen
vgl.
Reimung
- die ganze alpen ist bestimmt und gerimbt auf 75 1/2 weidenoJ. Weiss,AlpwGrbdn. 208 Anm. 49
II
sich auf / zu etw. reimen übereinstimmen, passen
- diewyl ... billich, das ein oberkeit wüssen haben sölle, wie sich die urteilen uf erwißnen oder unerwyßnen sachen rymen oder ob sy dem rechten glychförmig sigen oder nit1559 SGallenOffn. I 50Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- einen so hohen matricular-anschlag ... der vile alt-fuͤrstliche uͤbersteigt und sich zu dem schlitzischen gebiet nimmermehr reimet1746 Moser,StaatsR. 26 S. 455Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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reiniglich
Reinigung