Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rein

rein

, adj. u. adv.
I von einem 1Eid: wahr, aufrichtig, formelhaft im Ggs. zu 2gemein, 1mein; von der Wahrheit: vollständig, lauter, reinen Mund halten die Wahrheit sagen (Beleg 1738), rein entledigt werden durch einen Eid von einer Anschuldigung freigemacht werden (Beleg um 1400)
II frei, unbeeinträchtigt, unverdorben, unverändert
  • 1 sauber, frei von Schmutz, unvermischt (von Korn)
  • 2 frei von einer Gefahr, hier: der Straßenräuberei
  • 3 bezogen auf eine religiöse Lehre: unverfälscht; bezogen auf die gläubige Person: der rechten Lehre anhängend
  • 4 sittlich lauter, enthaltsam
  • 5 von Schweinen: durch Kastration frei von den durch die Geschlechtsreife bewirkten geschmacklichen Veränderungen des Fleisches
  • 6 von Metall, Münzen und Geld: nicht mit anderem vermengt, pur
III von amtlichen Dokumenten und ihrer Erstellung: genau, korrekt, fehlerfrei
IV in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen: vollständig, endgültig, ohne etwas Zusätzliches
V unverdächtig