Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rein
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Reimung
rein
, adj. u. adv.I von einem 1Eid: wahr, aufrichtig, formelhaft im Ggs. zu 2gemein, 1mein; von der Wahrheit: vollständig, lauter, reinen Mund halten die Wahrheit sagen (Beleg 1738), rein entledigt werden durch einen Eid von einer Anschuldigung freigemacht werden (Beleg um 1400)
II frei, unbeeinträchtigt, unverdorben, unverändert
- 1 sauber, frei von Schmutz, unvermischt (von Korn)
- 2 frei von einer Gefahr, hier: der Straßenräuberei
- 3 bezogen auf eine religiöse Lehre: unverfälscht; bezogen auf die gläubige Person: der rechten Lehre anhängend
- 4 sittlich lauter, enthaltsam
- 5 von Schweinen: durch Kastration frei von den durch die Geschlechtsreife bewirkten geschmacklichen Veränderungen des Fleisches
- 6 von Metall, Münzen und Geld: nicht mit anderem vermengt, pur
III von amtlichen Dokumenten und ihrer Erstellung: genau, korrekt, fehlerfrei
IV in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen: vollständig, endgültig, ohne etwas Zusätzliches
V unverdächtig
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