Reipus, m.

im salischen Recht Ringgeld, Verlobungsgebühr, die derjenige, der eine Witwe heiraten wollte, im gehegten Ding den Verwandten des verstorbenen Mannes oder ersatzweise dem Fiskus zu bezahlen hatte
vgl. 1Reif
Sachhinweis: HRG. IV 849ff.