Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiseunkosten
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Reiste
Reisteil
Reister
Reistrog
Reisuhr
1Reisung
2(Reisung)
Reiseunkosten
, m., meist pl.
finanzieller Aufwand für eine (dienstliche) Reise
vgl.
Reisekost (III),
Reisezehrung
- die ... fur dits orts aufgewendeten rais- und zehrungsuncosten1591 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 30
- wenn er [fiscal] ... in seinen amptsgeschäften nothwendig verreisen muß ... wird er die aufgewendeten reiseunkosten iederzeit ordentlich verzeichnen ... lassen1651 CDSiles. 27 S. 283
- welche sich unsere ... approbirte gedings-richter nennen doͤrffen: und sich ausser der reiß-unkosten umbsonst gebrauchen lassenNÖLGO. 1656(CAustr.) 41 § 1Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- so ein burger oder zwen vom rath und gmainredner in gmainen marktssachen zu raißen abgeordnet werden ... so solle iedem des tags für allen raißuncosten passiert werden 1 fl. 2 ß1667 OÖsterr./ÖW. XII 146
- muß der todesfall allzeit gleich von denen erben obrigkeitlich angezeigt werden ... zu erleichterung der reise-unkosten auf dem land ... mag solche [obsignation] durch den gerichtschreiber allein vorgenommen werden1774 Wagner,Civilbeamte I 110Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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reisweise
Reisweise
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